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Bei Verlust oder Diebstahl der Autokennzeichen ist eine Umkennzeichnung des Kraftfahrzeuges erforderlich. Die alten Kennzeichen werden gesperrt. Ist nur ein Kennzeichen verlustig oder gestohlen, ist das noch vorhandene Schild der Zulassungsstelle auszuhändigen.
Mittlerweile ist es bei der Zulassungsstelle möglich, auf Wunsch das Kraftfahrzeug auf ein persönliches Wunschkennzeichen (falls vorhanden) umzukennzeichnen.
Zur Beantragung neuer Autokennzeichen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB)
- Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
- ggfs. Diebstahlsanzeige der Polizei
- Gültigen Personalausweis; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung; bei Firmen den Handelsregisterauszug oder ggfs. die Gewerbeanmeldung
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten:
- Vollmacht Zulassungsdienst Velbert:
- Kennzeichenverlust:
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